Kleingartenverein „ Eintracht“ e. V. in Marlow

 

 

Gartenordnung vom 01.12.2018 / 04.09.2021


 

Das Ziel des Kleingartenwesens kann nur dann verwirklicht werden, wenn alle Kleingärtner in der Anlage gemeinschaftlich zusammenarbeiten, aufeinander Rücksicht nehmen, die Gesamtanlage und ihre Gärten ordnungsgemäß bewirtschaften und pflegen.

Die Gartenordnung , die Vereinssatzung und der Pachtvertra-

ges sind für den Kleingärtner bindend.



I.

Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist vor allem die kleingärtnerische Nutzung,

die der sinnvollen Freizeitgestaltung und Erholung, sowie der Versorgung des

Pächters mit Gartenerzeugnissen.


II.

Gartenabfälle sind  grundsätzlich zu kompostieren. Jegliche Entsorgung pflanzli-

cher oder nichtpflanzlicher Stoffe in leerstehende Gärten oder außerhalb der Gartenanlage ist untersagt und gilt als illegale Müllentsorgung.

Verbrennen von nichtkompostierbaren Gartenabfällen ist in der Zeit vom 01.03.bis 31.3 bzw. vom 01.10 bis 31.10 des Jahres  jeweils täglich für 2 Stunden erlaubt.

Der Kleingärtner hat bei Anpflanzungen von Kulturen Rücksicht auf seinen Nach-

barn zu nehmen. Hecken sollten zum Gartenweg so gepflanzt werden, das ein Teil

des Gartens einsehbar ist, um dem Gemeinwohl zu dienen.


III.

Das Betreten und Befahren der Gartenanlage geschieht auf eigene Gefahr. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist in der Kleingartenanlage nur auf den Parkplätzen

zulässig. Zum Be- bzw. Entladen darf das Fahrzeug  kurzeitig die Anlage befahren.

Um die Wege nicht unnötig zu strapazieren, sollte das Befahren auf ein Minimum beschränkt werden. Wer Schäden verursacht, hat diese wieder zu beseitigen.


IV.

Der Heckenschnitt muß mit Rücksicht auf vorhandene Nester ausgeführt werden.

                                                    

Auf Wege ragende Sträucher und Äste sind kurzzuhalten. Wege sind von den Anliegern zu mähen. Die Rasenflächen der Parkplätze sind von den Nutzern kurz zu

halten.


V.

Jeder Pächter verpflichtet sich , an Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Ab 2019 werden 1 bis 2 Einsätze pro Jahr durchgeführt. Pächter, die an der Gemeinschafts-

arbeit  nicht teilnehmen können zahlen als Ausgleich 

10,00 € / Einsatz. Dieser Beitrag wird mit der Jahresabrechnung berechnet.


VI.

Jeder Pächter ist für die Funktionstüchtigkeit  seiner Wasseruhr bzw. seines Stromzählers verantwortlich. Defekte sind unverzüglich zu beseitigen und dem Abrech-

ner zu melden. Nach dem Abstellen des Wassers im Herbst hat der Pächter die Leitungen zu entleeren, um Frostschäden zu vermeiden. Vor dem Anstellen des

Wassers im Frühjahr sind Absperr- und Wasserhähne zu schließen. Wer vorsätzlich Meßeinrichtungen minipuliert wird für den entstandenen Schaden verantworlich

gemacht. Der Vorstand kann die Kündigung aussprechen.


VII.

Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie Gäste sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, laute Musik und ähnliche Störungen sind zu vermeiden.

Vom 01.05. bis 30.09 des Jahres ist die Mittagsruhe von Montags bis Sonnabends

in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr einzuhalten. Sonntags ist generelle Ruhe.

Ruhestörender Lärm ist nach 20.00 Uhr generell zu vermeiden.


VIII.

Vor der Errichtung von Baulichkeiten sind die behördlichen Bestimmungen zu beachten und Genehmigungen einzuholen. Baulichkeiten haben dem des Bundeskleingartengestzes zu entsprechen.


IX.

Die Berechnung der Strom- und Wasserkosten hat kostendeckend zu erfolgen.

Differenzen sind von allen Pächtern auszugleichen.

Für die Nebenkostenabrechnung gelten 2021 folgende  Beträge:

 

                 Grundpreis für Strom und Wasser je 5,00 €

                 Wasserverbrauch :  2,90 €/m3

                 Stromverbrauch  :   0,35 C./kwh

                 Differenz Strom  :   15,00 €

                 Versicherung       :     3,00 €

                 Parkplatz             :     5,00 €

 

Die Nebenkosten (Strom, Wasser usw.) sind 14 Tage nach Rechnungserstellung

fällig.

Bei Neuvergabe eines Garten wird eine Kaution von 50,00 € fällig. Bei einer Kündigung wird die Kaution mit den angefallenen Nebenkosten verrechnet.

 

Die Pacht, Steuer, Mitgliedsbeitrag und Kleingartenumlage sind bis spätestens 31.05 2022 zu überweisen.

 

Der Vorstand entscheidet bei Notwendigkeit über  Preisanpassungen.

Beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung

am  01.12.2018.  Die Gartenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung

am 04.09.2021 aktualisiert.                                            

 

Der Vorstand